Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Plattform für Anzeigen zur öffentlichen Bekanntmachung von öffentlichen Versteigerungen gemäß § 1237 BGB Öffentliche Bekanntmachung sowie freiwilligen Versteigerungen.

Der Bundesverband der öffentlichen bestellten, vereidigten sowie besonders qualifizierter Versteigerer im Nachfolgenden BvV. e.V. bezeichnet, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, betreibt unter der Bezeichnung Öffentlich Bekanntmachung Versteigerungen, im nachfolgenden OBV genannt, eine Plattform für Anzeigen zur öffentlichen Bekanntmachung von öffentlichen Versteigerungen gemäß § 1237 BGB, sowie freiwillige Versteigerungen eine mehrsprachige Website sowie weitere Dienste, für lokale und mobile Anwendungen, Services und Tools.

Der BvV. e.V. ist nicht selbst Anbieter der auf der Plattform angebotenen Produkte. Verkäufer der angebotenen Produkte sind die Inserenten im fremden Namen und für fremde Rechnung selbst.

Die Leistungen von ÖBV erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch. Mitteilungen und Erklärungen, die Ihre vertragliche Beziehung mit dem BvV. e.V. auf der Grundlage dieser AGB betreffen oder hiermit im Zusammenhang stehen, richten Sie, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, an den BvV. e.V. bezeichnet, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Deutschland.

Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf unserer Webseite abgerufen werden. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der ÖBV. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Inserenten finden keine Anwendung, wenn sie von BvV. e.V. nicht schriftlich bestätigt worden sind.

Die Nutzungsbedingungen und die BvV. e.V. Die Bekanntmachungen auf ÖBV können mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie die BvV. e.V. die ÖBV als Unternehmer nutzen und Verträge über kostenpflichtige Leistungen mit BvV. e.V. Plattform für Anzeigen zur öffentlichen Bekanntmachungen von öffentlichen Versteigerungen gemäß § 1237 BGB sowie freiwilligen Versteigerungen abschließen, haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht, über das BvV. e.V. ÖBV wie folgt belehrt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie schalten die Anzeigen in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer.

BGB § 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Deshalb haben Sie kein Widerrufsrecht nach § 312b BGB Fernabsatzgesetz.

§ 1 Geltungsbereich
Der Service von ÖBV richtet sich ausschließlich an öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer (im nachfolgen Inserent benannt) die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten unanhängig handeln und alle Kaufinteressenten (im nachfolgen  Nutzer benannt).

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Für Festpreisprodukte erfolgt die Abrechnung unter Nennung der im Vertrag vereinbarten Leistungsart. BvV. e.V. ist berechtigt, die Rechnung im PDF-Format per E-Mail oder als Download-Link an die hierfür vorgesehene E-Mail-Adresse des Anbieters zu versenden.

Sofern nichts anderes angegeben, ist der jeweilige Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Nutzer zahlt die Vergütung per Online-Zahlungsverfahren.

§ 3 Vertragslaufzeit
Es gelten die festgelegten Anzeigenlaufzeiten. Für Verbandsmitglieder 30 Tage, für andere Inserenten 20 Tage. § 6 Nutzung der Online-Plattform

§ 4 Allgemein
BvV. e.V. stellt die technische Plattform im Internet zur Verfügung. Bei der Nutzung der Plattform von ÖBV kann der Inserent verschiedene Dienste in Anspruch nehmen. Dies schließt insbesondere die Einstellung eigener Inhalte, insbesondere Inhalte, die die angebotenen Produkte betreffen (z.B. Bilder, Texte, Kontaktadressen), und die Versendung von Nachrichten an Nutzer oder Inserent ein.

Der Inserent ist dafür verantwortlich, dass das von ihm angebotene Produkterichtig und vollständig beschrieben wird. Dabei hat er mindestens Angaben zu den von BvV. e.V. vorgegebenen Pflichtangaben zu machen (Titel, Beschreibung des angebotenen Produkts, Angaben zum Hersteller, Modell, Baujahr, E-Mail-Adresse und Webadresse).

Der Inserent ist verpflichtet, die Angaben stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten, d. h. im Falle einer Änderung diese umgehend zu korrigieren.

Jeder Inserent muss die Identität und Integrität seines jeweiligen Vertragspartners (Nutzer/Käufer) selbstständig überprüfen. BvV. e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kontaktinformationen der Nutzer.

Der Inserent verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform diese AGB sowie geltendes Recht, insbesondere Gewerbe-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken -, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Jugendschutzrecht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

Die Inserenten stellen insoweit sicher, dass die hochgeladenen Inhalte nicht gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, die guten Sitten und insbesondere gegen die Rechte Dritter verstoßen. Ebenso ist der Anbieter verpflichtet, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln der Plattform. 

Inserenten dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung der der Plattform erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche Kommunikation. Es ist insbesondere verboten, diese Daten an Unbefugte weiterzugeben oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich vorher zugestimmt.

Für den Fall, dass vom Inserenten eingestellte Inhalte Hyperlinks auf Seiten Dritter oder die eigene Webpräsenz enthalten, sichert der Inserent zu, dass er die Berechtigung zur Nutzung des Hyperlinks hat und die Website, auf die verwiesen wird mit geltendem Recht und Rechten Dritter vereinbar ist.

§ 5 Verbot fingierter Ausschreibungen und Angebote
BvV. e.V. ist darauf angewiesen, dass ausschließlich ernst gemeinte Angebote eingestellt werden. Nutzern ist es daher untersagt, vermeintliche Angebote, Ausschreibungen oder Offerten einzustellen, deren Erfüllung in Wirklichkeit nicht beabsichtigt ist.

§ 6 Verbot technischer Beeinflussung
Der Nutzer muss jegliche Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinter stehenden technischen Infrastruktur und deren Funktionen/Zugriffsmöglichkeiten durch die Verwendung von Software, Viren, Robots, Skripten oder Datenbanken zu manipulieren, zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Anbieter dürfen daher keine von ÖBV generierten Inhalte blockieren, überschreiben, modifizieren oder in sonstiger störender, den Zweck des Kooperationsvertrages zuwiderlaufender Weise in das Angebot von ÖBV eingreifen. BvV. e.V. ist berechtigt, notwendige Maßnahmen entsprechend einzurichten und zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von ÖBV oder Dritten zu sichern.

§ 7 Rechteeinräumung und Freistellung von Ansprüchen
Der Inserent räumt BvV. e.V. ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. Der Nutzer stellt BvV. e.V. dazu Logos, Marken, Produktbilder, Videos und andere schriftliche oder graphische Darstellungen, die der Kennzeichnung des Anbieters oder seines Angebots dienen, insbesondere zur graphischen Kennzeichnung der von BvV. e.V. auf Webseiten des Anbieters gesetzten Links, zur Verfügung und räumt BvV. e.V. hieran, insbesondere bezüglich sämtlicher bestehender gewerblicher Schutzrechte, das Recht zur zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzung ein.

BvV. e.V. ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zur Gänze oder in Teilen im Rahmen der Erfüllung des Kooperationsvertrages zu verwenden und zu verwerten. Das Nutzungsrecht für BvV. e.V. umfasst insbesondere das Recht, die multimedialen Inhalte für die Zwecke der Plattform zu bearbeiten sowie online wie offline, gedruckt oder elektronisch, drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zuganglich zu machen, dass es den Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zuganglich ist, einschließlich der Wiedergabe auf beliebigen Empfangsgeraten, welche den Online-Zugang ermöglichen, insbesondere stationären und portablen Computern sowie mobilen Endgeraten wie Smartphones, Tablets und vergleichbaren Geräten.

Dem Nutzer ist es nicht gestattet, auf unter der Plattform und auf Partnerseiten dargestellte Produktbeschreibungen und -daten zu kopieren und auf eigene Webseiten bzw. Webseiten von gemäß §§15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

§ 8 Garantien für Rechtsinhaberschaft / Erlaubnis
Der Inserent garantiert, dass er Inhaber der für das Einstellen von Inhalten der Online-Plattform notwendigen Rechte ist und dass er uneingeschränkt dazu berechtigt ist, BvV. e.V. die in § 7.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Nutzer garantiert außerdem, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung und Nutzung entgegenstehen könnten. Der Inserent garantiert, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte im Rahmen dieses Vertrags keine Rechte, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass etwa abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Inhalte einverstanden sind.

§ 9 Schutzrechte an der Plattform
Sämtliche Rechte an der Plattform, insbesondere die Urheberrechte an den angebotenen Inhalten und der Programmierung der Plattform, liegen bei Ostermayer & Dr. Gold GbR. Der Nutzer ist verpflichtet, dies zu berücksichtigen und verpflichtet sich, keinerlei Teile der Plattform oder andere Inhalte gleich welcher Art über die ihm im Rahmen der Nutzung der Plattform eingeräumten Möglichkeiten hinaus selbst – privat oder gewerblich – zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass Nutzer Daten und Inhalte, die ihnen über die Plattform bekannt geworden sind, nicht außerhalb der Kommunikation im Rahmen eines bestehenden Projekts oder der Bezahlung eines abgeschlossenen Projekts verwenden werden. Insbesondere ist es verboten, solche Informationen für eigene Werbung, E-Mails oder für andere unzulässige Zwecke zu verwenden.

§ 10 Leistungsbeschreibung und Bewerbung der Anzeigen
1. Der BvV. e.V stellt mit der ÖBV einen Online-Service für die Bekanntmachung von Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte sowie Insolvenzen gemäß § 1235 BGB sowie freiwilligen Versteigerungen ausschließlich öffentlich bestellten, vereidigten Versteigern*innen zur Verfügung, über dann der Nutzer aus Texten und Bildern bestehende Angebote (im Folgenden „Anzeigen“) erstellen und veröffentlichen sowie als Interessent veröffentlichte Anzeigen anderer Inserenten einsehen kann. Darüber hinaus ermöglichen der BvV. e.V. auch den Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Inserenten und Nutzern. Soweit dies zur Konvertierung in für die BvV. e.V.. ÖBV taugliche Dateiformate erforderlich ist, wird die ÖBV die Anzeigen des Nutzers in Formate für die Nutzung in mobilen Anwendungen und Webseiten konvertieren.

2. Die ÖBV Anzeigen dienen dem Veröffentlichen von Anzeigen gemäß § 1237 BGB zur öffentlichen Bekanntmachung von öffentlichen Versteigerung aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte sowie öffentlichen Versteigerung aufgrund Insolvenzen und freiwilligen Versteigerungen, und dem Zusammenführen von Inserenten und Interessenten der eingestellten Gegenständen, Objekten und Rechten. ÖBV ist selbst nicht Anbieter der jeweils mit den Anzeigen beworbenen Produkte.

3. Auf der Übersichtsseite eines Inserenten zeigt ÖBV zusätzliche Angaben zum Inserenten und dessen Aktivitäten auf der ÖBV an (dies können z.B. Angaben zur Antwortrate und/oder durchschnittlichen Antwortzeit auf Anfragen zu veröffentlichten Anzeigen sein).

4. Auf ÖBV veröffentlichte Anzeigen kann  die BvV. e.V die von den Nutzern eingestellten Anzeigen selbst und durch Dritte bewerben, zum Beispiel durch Einbindung der Anzeigen oder Ausschnitten davon auf Webseiten, innerhalb von Software-Applikationen, in E-Mails, in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen oder in anderen Medien. ÖBV ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über die ÖBV zu bewerben. Die ÖBV kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten auch Dritten Zugang zu den über die ÖBV veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Nutzer gestattet ÖBV die vorgenannte Verwendung seiner Anzeigen zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite. Das gilt auch für Übersetzungen zum Zwecke der Einbindung der übersetzten Anzeigen in fremdsprachige Angebote.

§ 10 Registrierung, Nutzerkonto
1. Für die vollständige Nutzung der BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen, insbesondere für das Einstellen von Anzeigen, das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Inserenten und den Austausch elektronischer Nachrichten mit anderen Nutzern, ist eine Registrierung des Inserenten bei BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen erforderlich. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Inserenten um eine natürliche Person handelt. Sie kann für eine  juristische Person oder Personengesellschaft handeln.

2. Der Inserent ist verpflichtet, die bei der Registrierung von BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der Inserent verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Nutzerbereich der BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen selbst zu aktualisieren.

3. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Inserent ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen ab. Akzeptiert BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen die Registrierung, erhält der Inserent eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Inserent den mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilten Link aufrufen und so seine E-Mail-Adresse verifizieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

4. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Inserent ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom Inserenten jederzeit über den passwortgeschützten Nutzerbereich geändert werden. Es ist vom Inserenten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Insderent fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.

5. Jeder Inserent darf sich für eine gewerbliche Nutzung auf der ÖBV jeweils nur einmal für Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen registrieren. Nutzerkonten sind nicht übertragbar.

6. Der BvV. e.V. kann die Nutzung bestimmter Funktionen der ÖBV oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der Angabe zusätzlicher Daten, einer Prüfung und Verifizierung der Daten des Inserenten, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (gewerblich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Inserenten und/oder der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.

§ 11 Abschluss von Anzeigen- und Service-Paketverträgen
1. Hat sich der Insernt erfolgreich bei ÖBV registriert, hat er die Möglichkeit, über die ÖBV kostenlose und kostenpflichtige eigene Anzeigen zu erstellen und auf ÖBV veröffentlichen. BvV. e.V. behält sich vor, Anzeigen in bestimmten Kategorien nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen. Unabhängig davon behält sich BvV. e.V. Anzeigen zur öffentlichen Versteigerungen vor, die Anzahl von einem Inserenten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenlos veröffentlichter Anzeigen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Anzeigen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Der Inserent hat die Möglichkeit, bei Aufgabe einer Anzeige bestimmte kostenpflichtige Zusatzleistungen auszuwählen und zu buchen bzw. solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen ggf. auch nach Veröffentlichung einer Anzeige hinzuzubuchen. BvV. e.V. kann für bestimmte Inserentengruppen und/oder in bestimmten Kategorien Service-Pakete mit besonderen Leistungen oder Konditionen anbieten.

2.Mit Eingabe der Anzeige-Daten, ggf. Auswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen oder der Auswahl des gewünschten Service-Pakets und dem Absenden des entsprechenden Formulars gibt der Inserent gegenüber BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Anzeige (im Folgenden „Anzeigenvertrag“) oder eines Service-Pakets (im Folgenden „Service-Paketvertrag“) in den BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen-Diensten ab. Der Vorgang lässt sich vor dem Absenden des Formulars jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters bzw. der Applikation abbrechen. Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, vor dem Absenden des Formulars den Inhalt der entworfenen Anzeige mit Hilfe einer Vorschau-Funktion zu überprüfen und seine Angaben ggf. zu korrigieren.

3. ÖBV Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen kann das Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages durch eine gesonderte Erklärung gegenüber dem Inserent oder durch Freischaltung der Anzeige annehmen. Mit Annahme des Angebotes durch BvV. e.V. kommt der Anzeigenvertrag bzw. der Service-Paketvertrag zustande. Der BvV. e.V. ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten des Nutzers verpflichtet.

4. Die Anzeigendaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Der Nutzer kann seine Anzeigen im passwortgeschützten Nutzerbereich der ÖBV verwalten, insbesondere dort auch löschen. Der Text des Anzeigenvertrages bzw. des Service-Paketvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Die Nutzungsbedingungen, die dem Anzeigenvertrag bzw. dem Service-Paketvertrag zugrunde liegen, kann der Nutzer jedoch jederzeit über die Website ÖBV abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.

5. Auch nach dem Zustandekommen eines Anzeigenvertrages ist es aus technischen Gründen möglich, dass die Anzeige nicht unmittelbar nach dem Freischalten über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen innerhalb der ÖBV aufgefunden werden kann.

6. Im Falle eines Rechnungsversandes erfolgt diese ausschließlich auf elektronischem Weg.

7. Es ist dem Inserent nicht gestattet, Dritten die erworbenen Leistungen ohne Zustimmung durch B V vV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen anzubieten oder zu überlassen, insbesondere anderen Inserenten Leistungen aus einem Service-Paket zur Nutzung zu überlassen.

§ 4 Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen
1. Der Inserent ist verpflichtet, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben.

2. Der Inserent ist ferner verpflichtet, bei der Aufgabe einer Anzeige anzugeben, dass er die Anzeige  in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen beruflichen Tätigkeit veröffentlicht.

3. Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen, -die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen, -die gegen die Grundsätze von ÖBV bezüglich verbotener Inhalte verstoßen, oder -die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.

4. Inserenten, die die ÖBV als gewerbliche Anbieter oder sonst geschäftsmäßig nutzen, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben. Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf der Website zu ÖBV öffentlichen Versteigerungen. BvV. e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort zusammengefassten Angaben.

§ 12 Besondere Pflichten des Nutzers und Inserenten
1. Der Nutzer und Inserent ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der ÖBV oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der ÖBV Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, -E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,

-Viren oder andere Technologien zu versenden, die die BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen-Dienste oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten,

-die Infrastruktur der BvV. e.V. Plattform für Anzeigen auf der ÖBV einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der BvV. e.V. ÖBV zu stören oder zu gefährden,

-Inhalte der ÖBV ohne vorherige Einwilligung des BvV. e.V. Plattform zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der ÖBV hinausgeht.

-die Anzeigen oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der ÖBV hinausgeht.

-ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BvV. e.V. Anzeigen zur Öffentlichen Versteigerungen Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die ÖBV zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,

-Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln,

-Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die ÖBV zu verhindern oder einzuschränken.

2.Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb der ÖBV gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.

§ 12 Löschen von Anzeigen, Sperrung von Nutzern, sonstige Maßnahmen
1. Der BvV. e.V. ist berechtigt, die auf der ÖBV eingestellte Anzeigen oder sonstige Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten des Nutzers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. BvV e.V. Anzeigen kann den Nutzer in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der ÖBV ausschließen.

2. Der BvV. e.V. behält sich außerdem vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen bzw. aus der ÖBV zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das inserierte Produkt nicht frei verkäuflich ist oder sonst in rechtswidriger Weise angeboten wird, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. Der BvV. e.V. behält sich außerdem vor, bestimmte Produkte von einer Inserierung auszuschließen und entsprechende Anzeigen zu entfernen, wenn diese Produkte typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken inseriert werden.

3. Wurde ein Inserent durch BvV. e.V. Anzeigen von der Nutzung der BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen-Dienste ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Inserent beendet, darf der Inserent die ÖBV auch mit anderen Konten, einschließlich solcher Konten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei den BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen-Diensten anmelden.

4. BvV. e.V. Anzeigen ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten von Inserenten zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).

§ 13 Gebühren
1. Für bestimmte, im Zusammenhang mit der ÖBV erbrachte Leistungen und die Nutzung bestimmter Funktionen der ÖBV BvV. erhebt BvV. e.V. Gebühren. Der BvV. e.V. weist den Inserenten vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Kosten hin.

2. Von ÖBV genannte Preise verstehen sich jeweils in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Vereinbarte Entgelte sind jeweils sofort zur Zahlung fällig und können über die von BvV. e.V. Anzeigen Zahlungsmittel beglichen werden. Sofern BvV. e.V. über die ÖBV den Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift anbietet und akzeptiert, erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs („Pre-Notification“) mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen; die Frist für die SEPA-Pre-Notification wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Schlägt der Forderungseinzug trotz rechtzeitiger Ankündigung fehl und hat der Nutzer das Fehlschlagen zu vertreten, hat er dem BvV. e.V die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu erstatten.

§ 14 Haftung von BvV. e.V.

8 Haftung

BvV. e.V und die Inserenten betreiben ihre Webseiten unabhängig voneinander und sind für ihre Webseiten technisch, inhaltlich und rechtlich allein verantwortlich. Insbesondere haftet BvV. e.V nicht für rechtswidrige Inhalte oder Rechtsverletzungen, die auf den Webseiten der Inserenten erfolgt.

BvV. e.V übernimmt keine Gewähr für das Verhalten der Inserenten der eigenen Plattform. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für durch Inserenten bei deren Käufern verursachte Schäden. Desgleichen übernimmt BvV. e.V keine Gewähr für einen bestimmten durch Inserenten der Plattform von BvV. e.V herbeizuführenden Umsatz oder Erfolg.

BvV. e.V haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BvV. e.V oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BvV. e.V beruht. Die Haftung ist ferner nicht ausgeschlossen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ferner haftet BvV. e.V nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten) und auf deren Einhaltung die Anbieter regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet BvV. e.V jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. BvV. e.V haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Eine Haftung von BvV. e.V , die darüber hinausgeht, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von BvV. e.V ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von BvV. e.V.

1. Die auf der ÖBV veröffentlichten Anzeigen und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von BvV. e.V. wieder und werden von BvV. e.V. nur durch Stichproben auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. BvV. e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anzeigen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Inserenten angebotenen Gegenstände, Objekte oder Rechte.

2. BvV. e.V. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von BvV. e.V. Ö, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. BvV. e.V. ÖBV haftet zudem dem Grunde nach für durch BvV. e.V. ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Inserent zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von BvV. e.V. Anzeigen ist ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung von BvV. e.V. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Haftung des Nutzers
1. Der Inserent stellt BvV. e.V. von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Inserenten in die auf der ÖBV eingestellten Anzeigen und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der ÖBV gegenüber BvV. e.V. geltend machen. Der Inserent übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von BvV. e.V. einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

2. Der Inserenent ist verpflichtet, BvV. e.V. im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.

3. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.

§ 16 Freistellung gegenüber Ansprüchen Dritter
Der Inserent stellt BvV. e.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die insbesondere wegen der graphischen, inhaltlichen oder technischen Gestaltung seiner Webseiten und der darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Informationen und sonstigen Leistungen erhoben werden. Der Inserent hat BvV. e.V. jederzeit von einer Haftung für eine Verletzung einer Vertragspflicht, Zusicherung oder Gewährleistung, die der Inserent im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses (insbesondere im Rahmen der Auftragsabwicklung) gegenüber einem Dritten übernommen hat, frei zu stellen.

BvV. e.V. vermittelt lediglich zwischen dem Inserent und dem Nutzer (potentiellen Käufer) und ist nicht Beteiligter des vermittelten Vertragsverhältnisses. Die Abwicklung des Vertragsverhältnisses einschließlich etwaiger Auseinandersetzungen z.B. hinsichtlich der Qualität des verkauften Produktes bzw. hinsichtlich der Erfüllung behaupteter Ansprüche ist nicht Teil der Leistung des Kooperationsvertrages zwischen dem Inserent und dem BvV. e.V. Auseinandersetzungen, die die Dienstleistung betreffen, sind zwischen dem Inserent und dem Nutzer zu führen.

§ 17 Haftung für Inhalte auf der Plattform
Als Diensteanbieter ist BvV. e.V. gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. BvV. e.V. haftet für Inhalte Dritter als eigene Inhalte, ausschließlich dann wenn sie nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die Fremdinhalte übernommen werden. Dies ist in der Regel nicht der Fall.

BvV. e.V. haftet gemäß § 8 TMG grundsätzlich nicht für die bloße Durchleitung von fremden Informationen, sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst hat, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt haben und die übermittelten Informationen nicht verändert haben.

BvV. e.V. trifft folglich keine Verantwortung für rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern oder Inserenten über die von ihm bereitgestellten Server übertragen oder zugänglich gemacht werden oder die von anderen Servern über ihn abgerufen werden.

BvV. e.V. ist als Diensteanbieter nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen, überprüfen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine mögliche rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

BvV. e.V. sind für fremde Informationen, die sie für einen Inserenten oder Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern sie gem. § 10 Abs. 1 TMG keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird oder gem. § 10 Abs. 2 TMG sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Eine Haftung von BvV. e.V. ist demnach erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der offensichtlichen Rechtswidrigkeit eines Inhaltes möglich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird BvV. e.V. diese Inhalte umgehend entfernen.

Verbotene Artikel
Auf der ÖBV ist es nicht gestattet, außer zu anerkannt Wissenschaftlichen- oder Schulungszwecken, Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen. Auf Abbildungen sind entsprechende Symbole unkenntlich zu machen.

Es ist das erklärte Ziel von BvV. e.V. in Deutschland zu verhindern, dass Artikel, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen, Eingang in die Alltagskultur finden, indem sie kommerziell verbreitet bzw. verwertet werden. Generell ist es nicht erlaubt,

a) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte oder beschlagnahmte Artikel auf anzubieten.
b) Artikel mit pornografischen Inhalten (Ausnahme Werke anerkannten Künstlern der bildenden Kunst)
c) Gegenstände deren Verkauf oder Besitz gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt
d) Lebende oder tote Wildtiere
e) Haustiere (mit Ausnahme von und durch in der Landwirtschaft oder in der Zucht üblicherweise gehaltenen Nutztieren).
f) artgeschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Untersagt ist auch: das Anbieten von Produkten, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt werden. Repliken oder Fälschungen
g) Artikel die Gemäß § 86 StGB – für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verwendet werden.
h) Güter die einem Handelsembargo unterliegen
i) Teile des menschlichen Körper oder Teilen des menschlichen Körpers anzubieten.

8.4. Haftung für Hyperlinks und Seiten Dritter
Das Angebot von BvV. e.V. enthält auch Hyperlinks bzw. Links zu Websites im Internet (im Folgenden „Links“), die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte BvV. e.V. nicht bekannt sind. Dies betrifft auch die Webseiten der Anbieter, die auf der Plattform im Rahmen der Angebote dargestellt werden, auf deren Inhalte BvV. e.V. keinen Einfluss hat. Der jeweilige Anbieter hat grundsätzlich selbst für die Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung und Inhalte der entsprechenden Webpräsenz Sorge zu tragen. Es ist ausschließlich Aufgabe des Anbieters wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen zu überprüfen und zu klären.

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8.5. Verfügbarkeit und Änderung der Plattform
BvV. e.V. bemüht sich sicherzustellen, dass die auf der Plattform angebotenen Services ohne Unterbrechungen verfügbar sind und die Übermittlungen von Informationen fehlerfrei sind. Der Inserent und Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf eine dauerhafte Nutzung der Plattform. Insbesondere ist BvV. e.V. nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. So kann der Zugriff auf die Plattform gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. BvV. e.V. versucht die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.

§ 9 Datenschutz
BvV. e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Insrenten und Nutzers gemäß des geltenden Datenschutzrechts.

BvV. e.V. ist berechtigt, personenbezogene Daten, die der Inserenten im Rahmen der Vertragsbeziehung mitgeteilt hat, zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder BvV. e.V. hierzu verpflichtet ist.

Insbesondere erklärt der Inserent sein Einverständnis, dass seine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) im Falle der Anfrage eines Nutzers weitergegeben werden, sofern dies für die Vermittlung und die Durchführung des Vertrages zwischen BvV. e.V. und dem Inserenten erforderlich ist.

§ 10 Beendigung des Nutzungsvertrages
1. Der Inserent kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Pakets, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per Post an den Kundenservice von BvV. e.V. Friedrichstraße 95, 10117 Berlin. Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.

2. BvV. e.V. kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ist zwischen dem Inserten und BvV. e.V. über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit sofort. Der Inserent darf ab Zugang einer durch BvV. e.V. erklärten Kündigung keine neuen Leistungen mehr buchen. Das Recht von BvV. e.V. zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Inserenten und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach § 6 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

3. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Anzeigen des Inserenten aus der ÖBV entfernt und das Nutzerkonto des Inserenten deaktiviert. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Inserenten werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung BvV. e.V. Anzeigen gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern.

4. BvV. e.V. behält sich außerdem das Recht vor, Inserentenkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten und Nutzerkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren.

§ 11 Datenschutz
Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Inserenten im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung der ÖBV finden sich in der Datenschutzerklärung von BvV. e.V. Öffentlichen Versteigerungen.

§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen
Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: Der Inserent kann den geänderten Nutzungsbedingungen einerseits zustimmen, indem er sie mit dem Einstellen einer Anzeige oder bei der Anfrage zu einem Inserat akzeptiert. Anderseits kann BvV. e.V. dem Inserenten jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Inserenten spätestens 7 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Inserent gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber BvV. e.V. in Textform angezeigt wird. Wenn der Inserent mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. BvV. e.V weist den Inserent in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Website ÖBV veröffentlicht.

§ 13 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme
1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich BvV. e.V. anderer Unternehmen bedienen.

2. Der BvV. e.V. ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtung
1. Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen BvV. e.V. Plattform ÖBV findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Der Insertent ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Wolfratshausen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher Wolfratshausen.

3. Der BvV. e.V. ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.